Berufsgrundbildungsjahr

Agrarwirtschaft

Diese Schulform wird ab dem Schuljahr
2009/2010 nicht mehr angeboten!

Das schulische Berufsgrundbildungsjahr ist eine einjährige Vollzeitschule. Es hat die Aufgabe, allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Lerninhalte als berufliche Grundbildung zu vermitteln.

Das schulische BGJ ist erstes Ausbildungsjahr und damit Grundlage einer anschließenden Fachbildung. Wer in Niedersachsen einen Beruf des Berufsfeldes Agrarwirtschaft erlernen will, kann als erstes Ausbildungsjahr ein entsprechendes Berufsgrundbildungsjahr in schulischer Form als Vollzeitschule besuchen.




Aufnahmevoraussetzungen:

In das Berufsgrundbildungsjahr können Jugendliche aufgenommen werden, die mindestens neun Jahre eine allgemeinbildende Schule besucht haben.



Stundentafel

Unterrichtsfächer     Wochenstunden    
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
  oder Wahlpflichtangebote
Politik
Sport
Religion
8
Fachtheorie 10
Fachpraxis 18
    Unterrichtsstunden pro Woche     36



Abschlüsse und Berechtigungen

  1. Das erfolgreich abgeschlossene Berufsgrundbildungsjahr Agrarwirtschaft wird nach Maßgabe der bundeseinheitlichen Anrechnungsverordnung ganz oder teilweise auf die Berufsausbildung der dem Berufsfeld Agrarwirtschaft zugeordneten Berufe angerechnet
  2. Bei entsprechenden Leistungen können Absolventen des BGJ den Sekundarabschluss I (Hauptschulabschluss) erhalten
  3. Der Besuch des BGJ berechtigt in Verbindung mit dem Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nach Maßgabe der Aufnahmebedingungen zum Eintritt in das zweite Jahr (Klasse II) einer zweijährigen Berufsfachschule einschlägiger Fachrichtung, die zu einem schulischen Abschluss führt.


Ausbildungsberufe sind z.B.

  • Fischwirt/in
  • Florist/in
  • Gärtner/in
  • Landschaftsgärtner/in
  • Landwirt/in
  • Pferdewirt/in



Auskunft:
Sekretariat der BBS
Ravensbergstraße 15
49593 Bersenbrück
Telefon: 0 54 39 / 94 02 - 0