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Schulverfassung

Eine Gesamtkonferenz als zentrales Entscheidungsorgan ist nicht vorgesehen. Die Schulverfassung geht vielmehr von einer fraktalen Struktur für den Organisations- und Entscheidungsprozess aus, die aus Arbeitsteams besteht. Es werden alle Entscheidungen soweit in die einzelnen Teams verlagert wie eben möglich. Die Entscheidungen sollen dort fallen, wo auch die schulischen Arbeitsprozesse stattfinden. Es gibt also eine gleichgewichtige Delegation von Aufgaben und Verantwortung. Leitbild und Schulprogramm sind die verbindlichen Klammern für das gemeinsame Handeln aller am Schulleben Beteiligten.

Die Teams handeln insbesondere soweit als möglich selbstverantwortlich in den Arbeitsfeldern Bildungsangebote, Unterrichtsorganisation, pädagogische Grundsätze und Regeln, Ressourcen im Rahmen ihres Budgets, Fort- u. Weiterbildung und Qualitätsentwicklung.

Auf Abteilungsebene werden die verschiedenen geplanten Entscheidungen miteinander abgestimmt und koordiniert. Für die Schule als Ganzes geschieht diese Abstimmung abschließend im Schulvorstand. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Schul- und Abteilungsleitung, Schulpersonalrat, Eltern- und Schülerrat, der Frauenbeauftragten, der Schulverwaltung und weiteren Mitgliedern aus den Abteilungen. Hier werden übergreifende Grundsätze und Angelegenheiten entschieden, die für die gesamte Schule Gültigkeit haben. Er schlichtet auch ggf. Streitigkeiten der anderen Ebenen.

Ein Schulbeirat unterstützt als Beratungsgremium die Arbeit der Schule. Er gibt Anregungen zur Qualitätsentwicklung und ist Bindeglied zwischen Schule und Öffentlichkeit. Dieser Beirat wird regelmäßig durch die Schule informiert. Für die Ausweitung von Bildungsangeboten einschließlich neuer Schulformen muss nur ein Konsens mit dem Beirat hergestellt werden. Einer Genehmigung der Landesschulbehörde bedarf es nicht mehr. An der BBS BSB setzt sich dieser Beirat z. B. aus je einem Vertreter des Schulträgers, den BürgermeisterInnen der fünf Großkommunen des Nordkreises sowie Vertretern der Kammern sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern von Betrieben zusammen.

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"Organisationsstruktur"