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ProReKo-Schulen erhalten ihre Finanzen in einem Globalbudget und einen eigenen Stellenplan. Das Globalbudget besteht aus Mitteln des Landes und des Schulträgers, die in allen Positionen gegenseitig deckungsfähig sind. Damit können die BBS BSB eine Stelle, die durch Versetzung oder Pensionierung frei wird, eigenverantwortlich sofort wieder neu besetzen.
Diese Schulen sind völlig selbstständig in der Klassenbildung. Der Klassenbildungserlass ist ausgesetzt mit der Ausnahme des Grundsatzzieles, durch eigenes vorausschauendes und planvolles Handeln eine hohe und gleichmäßige Unterrichtsversorgung in den verschiedenen Schulformen anzustreben. Der bisher verantwortlichen Mittelbehörde ist dies in der Vergangenheit an den berufsbildenden Schulen gründlich misslungen. Die Unterrichtsversorgung betrug beispielsweise im Bezirk Weser-Ems an den verschiedenen Berufsschulen in der Bandbreite schon zwischen 84% und 101%.
ProReKo-Schulen können sich eine Gebührenordnung geben für Leistungen, die sie außerhalb des Pflichtauftrages erbringen wollen. Lehrkräfte können im Hauptamt solche Leistungen z. B. für Weiterbildungskurse erbringen, möglicherweise auch in Kooperation mit Trägern wie den Volkshochschulen, den Kammern oder Arbeitsämtern usw. Eine Forderung, für die Gewerkschaften und Verbände seit vielen Jahren eingetreten sind. Dies wird als Erfolg des Modellversuches noch zu wenig gesehen.
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"ProReKo AB Budgetierung" (PowerPoint, 1,5 MB) |
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