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Personalmanagement

Fast alle personalrechtlichen Befugnisse wurden von der Landesschulbehörde auf die ProReKo-Schulen übertragen, das betrifft z. B. die Einstellungen, Abordnungen, Versetzungen und Beförderungen bis einschließlich A 15, nicht aber das Disziplinarrecht, das Amtshaftungsrecht und die Feststellung der Dienstunfähigkeit.

Die Schulen bekommen zur Finanzierung ein Gesamtbudget von Mitteln des Landes und des Schulträgers, die in allen Positionen gegenseitig deckungsfähig sind. Statt Dezernenten sowie Bezirkspersonalrat, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertreter in der Landesschulbehörde handeln Schulpersonalrat, Frauenbeauftragte der Schule und ein zugeordneter Schwerbehindertenvertreter sowie Schul- und AbteilungsleiterInnen eigenverantwortlich.

Die Koordinatoren gehören zur Schulleitung und sind Vorgesetzte der Lehrkräfte ihrer Abteilung. Der Schulleiter ist Dienstvorgesetzter. Die Rechte des Bezirkspersonalrats werden auf den Schulpersonalrat übertragen. Die Entscheidungen sollen dort getroffen werden, wo die Probleme am besten bekannt sind, und wo auch die Folgen von Fehlentscheidungen zu tragen wären. Aufgaben und Verantwortung werden in gleichem Maße delegiert.

An der BBS Bersenbrück wurde ein Fachhochschulabsolvent mit langjähriger Erfahrung aus der Personalabteilung des Landkreises als Verwaltungsleiter eingestellt, um den administrativen Prozess zu unterstützen. Er organisiert auch z. B. die Entleihe von Schulbüchern, die nach dem neuen Erlass sehr viel Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

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(PowerPoint, 350 KB)